FAQ

Häufig gestellte Fragen - und Antworten!

Hier finden Sie alle Antworten auf die meist gestellten Fragen. Klicken Sie in der Navigation auf den Themenbereich, zu dem Sie eine Frage haben.

Allgemein

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Wer ist Mobility Hub Parkservice GmbH?
Mobility Hub Parkservice GmbH, Ihr Partner für schrankenfreies Parken! Wir sind ein Unternehmen aus München und Spezialist für digitales Parkraummanagement und digitale Parkraumbewirtschaftung. Wir optimieren mit unserer Technologie Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen. Wir analysieren die Parkplatzauslastung und detektieren u.A. tatsächliche Parkverstöße. Der Betrieb des Parkraums erfolgt mittels modernster Kennzeichenerkennung. Ganz ohne Schranken, Parktickets, Parkscheiben oder Kontrollpersonal - 100% kundenfreundlich.
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Wie sind die Eigentumsverhältnisse auf der Parkfläche?
Mit der Einfahrt auf den von uns betreuten Parkplatz kommt zwischen dem Fahrer des KFZ und der Mobility Hub Parkservice GmbH ein Parkraumnutzungsvertrag zustande. Wir werden typischerweise vom Eigentümer oder dem Pächter der Fläche beauftragt.
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Wie funktioniert das Parken ohne Schranke?
Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs DSGVO-konform gescannt und ein Zeitstempel wird erfasst. Die Differenz bildet die Parkdauer ab. Die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz werden dabei jederzeit eingehalten. Kommt es zu einer Überschreitung der Höchstparkdauer können durch eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeughalterdaten beantragt werden, um eine Nachverfolgung des Verstoßes einzuleiten.

Zahlungsaufforderung

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Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung von Mobility Hub Parkservice GmbH bekommen?
Mobility Hub Parkservice GmbH kümmert sich darum, dass Parkflächen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Mithilfe unserer Scanner basierten Kennzeichenerkennung stellen wir sicher, dass Parkraumnutzer sich an die deutlich ausgeschilderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten. Sobald ein Nutzer gegen diese Regeln verstößt, indem er beispielsweise die Höchstparkdauer überschreitet oder nicht für die gesamte Parkzeit bezahlt, ermitteln wir den Kfz-Halter und versenden eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von Mobility Hub Parkservice GmbH erhalten haben, haben Sie auf einer von uns betreuten Parkfläche gegen die aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen verstoßen.
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Warum bin ich verpflichtet, der Zahlungsaufforderung nachzukommen?
Durch die Einfahrt auf eine durch uns betreute Parkfläche, akzeptieren Sie mit Ihrer Einfahrt die gut sichtbar platzierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einem Verstoß gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen sind wir berechtigt, Ihnen eine Zahlungsaufforderung in der ausgewiesenen Höhe zuzusenden. Sollten Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, behalten wir es uns vor, zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
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Ich habe mehrere Zahlungsaufforderungen von Mobility Hub Parkservice GmbH erhalten. Kann ich alle in einer Überweisung bezahlen?
Nein, Sie müssen pro Aktenzeichen, sprich pro Zahlungsaufforderung, eine separate Überweisung durchführen. Andernfalls kann Ihre Zahlung nicht eindeutig zugewiesen werden und wird vom System abgelehnt. Die Zahlungsfrist läuft entsprechend weiter.
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Ich habe die Zahlungsaufforderung verloren, was kann ich tun?
In diesem Fall bitten wir Sie, sich unter Nennung des betroffenen KFZ-Kennzeichens und der Adresse des Parkplatzes, auf dem der Parkverstoß begangen wurde, an unseren Kundenservice zu wenden. Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular.
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Ich habe den Betrag bereits überwiesen, wieso habe ich eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten?
Es gibt die Möglichkeit, dass sich das Versenden unseres Briefes mit Ihrem Zahlungseingang überschnitten hat oder dass der Verwendungszweck fehlerhaft eingetragen wurde. Bitte überprüfen Sie ihr Konto auf eine mögliche Rücküberweisung unsererseits oder senden Sie uns über das Kontaktformular einen Nachweis Ihrer Zahlung, welcher folgende Angaben enthalten muss: Aktenzeichen und Kennzeichen - Namen und IBAN des Kontoinhabers - Verwendungszweck - IBAN des Empfängers.
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Haben Sie Beweise, dass ich an diesem Tag auf dem Parkplatz war?
Unser Parkraummanagement basiert auf einer digitalen Aufzeichnung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- sowie Ausfahrt.
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Bieten Sie Ratenzahlung an?
Nein, aktuell bieten wir keine Ratenzahlung an.

Fahrerdaten

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Ich bin zwar der Halter des Fahrzeugs, bin aber an diesem Tag nicht gefahren. Was kann ich tun?
Sie als Halter des KFZ trifft die sekundäre Darlegungslast, wer an Ihrer Stelle am fraglichen Tag konkret als Nutzer in Betracht kam. Wenn Sie uns andere Fahrerdaten mitteilen möchten, senden Sie uns bitte eine Anfrage mit den Fahrerdaten (Name und vollständige Adresse des Fahrers am Tag des Parkverstoßes). In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf die Beachtung Ihrer prozessualen Wahrheitspflicht hin. Wir leiten den Parkverstoß an den Fahrer weiter.
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Ich habe mein Auto verkauft und bin nicht mehr Halter des Fahrzeugs, was kann ich tun?
Teilen Sie uns bitte den Vor- und Zunamen, die Straße samt Hausnummer und die Postleitzahl inklusive Ort des neuen Halters über das Kontaktformular mit. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und leiten nach Prüfung der Sachlage den Parkverstoß an den neuen Halter weiter. Grundsätzlich jedoch tragen Sie das Risiko, wenn der Käufer mit dem noch auf Sie gemeldeten KFZ Parkverstöße begeht.

Schwerbehindert

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Wieso erhalte ich eine Zahlungsaufforderung, obwohl ich schwerbehindert bin?
Unser System kann leider keine in der Windschutzscheibe hinterlegten Dokumente erfassen. Bitte beachten Sie: Mit einem (Schwer-)Behindertenausweis ist man auf privaten Parkflächen bedauerlicherweise vom Parkentgelt nicht automatisch befreit. Es gelten die Regeln, welche auf den Beschilderungen/Hinweisen vor Ort zu finden sind. Eine Freischaltung Ihres Kennzeichens ist auf einigen Parkplätzen möglich. Bitte folgen Sie hierzu den Hinweisen auf der Beschilderung.

Panne/Unfall

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Ich hatte eine Panne auf dem Parkplatz und habe eine Vertragsstrafe erhalten. Was kann ich tun?
Damit wir Ihr Anliegen auf mögliche Kulanz prüfen können, benötigen wir einen konkreten Nachweis über Ihre Panne, aus welchem Ort, Datum und die genaue Uhrzeit hervorgeht. Bitte senden Sie uns Ihren Nachweis über das Kontaktformular. Falls Sie keinen Nachweis haben, können wir leider keine Kulanzprüfung durchführen. In dem Fall bitten wir Sie um Zahlung der fälligen Vertragsstrafe.
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Haben Sie Beweismaterial zum Unfall / Diebstahl auf dem überwachten Parkplatz?
Leider nicht, da es sich bei unserem Kennzeichen-Scanner nicht um eine Videoüberwachung im herkömmlichen Sinne handelt, sondern lediglich ein Standbild des Kennzeichens inkl. Front- bzw. Heckpartie des Fahrzeugs (inkl. Zeitstempel) gemacht wird, welches bei Einhaltung der Höchstparkdauer bzw. Karenzzeit unmittelbar gelöscht wird. Abseits der Ein- und Ausfahrt der KFZ erfasst unser System keine Vorkommnisse auf dem jeweiligen Parkplatz. Mit Informationen zu etwaigen Unfällen o.Ä. können wir Ihnen daher leider nicht behilflich sein.

Datenschutz

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Ist es rechtens, dass von meinem Fahrzeug Fotos gemacht werden?
Ja, die Datenerhebung erfolgt gemäß der DSGVO streng innerhalb der Zweckmäßigkeit und den Rechtfertigungsgründen auf privatem Grund. Die Hinweise zum Datenschutz sind an den Zufahrten deutlich vor Einfahrt auf die Fläche für Sie einsehbar. Die Aufnahmen des Kennzeichens dienen der Ermittlung der Parkdauer als auch der Abrechnung des fälligen Parkentgelts.
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Woher hat Mobility Hub Parkservice GmbH meine Halterdaten?
Bei einem Verstoß auf einer von uns betreuten Parkfläche gegen die dort geltenden Vertrags- und Einstellbedingungen, sind wir berechtigt, den Halter des entsprechenden Fahrzeugs beim Kraftfahrtbundesamt anzufragen. Auf dieses Vorgehen weisen wir ausdrücklich auf unserem Schreiben hin.
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Was passiert mit meinen Halterdaten, wenn ich die ausstehende Zahlung beglichen habe?
Sobald Sie die Zahlungsaufforderung beglichen haben werden Ihre Daten in die automatisierte Löschroutine gegeben. Bitte beachten Sie, dass wir aus buchhaltären Gründen verpflichtet sind Transaktionsbelege gemäß der gesetzlichen Pflichten aufzubewahren. Hinsichtlich der Aufbewahrung von Beweismitteln läuft die Vorhaltung bis zum Auslaufen unserer Rechenschaftspflichten.
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Verstößt die Videoüberwachung nicht gegen den Datenschutz?
Bei der von uns eingesetzten Technologie handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung, sondern lediglich um eine videotechnologiebasierte Kennzeichenerkennung. Es werden ausschließlich Standbilder der ein- beziehungsweise ausfahrenden KFZ-Kennzeichen abgebildet und nach geltendem Datenschutzrecht erhoben, verarbeitet und gespeichert.

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